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§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG

ARD 5257/15/2001 Heft 5257 v. 24.10.2001

(§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG) Begibt sich ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit mit Erlaubnis des Arbeitgebers in seine Wohnung, um dort sein krankes Kind zu versorgen, und zieht er sich am Rückweg zum Betrieb eine Verletzung zu, liegt kein unter Unfallversicherungsschutz stehender Wegunfall iSd § 175 Abs 2 Z 1 ASVG vor, da der Weg des Arbeitnehmers zu seiner Wohnung ausschließlich privaten und eigenwirtschaftlichen Zwecken diente und ein derartiger Weg mangels erforderlichen Zusammenhanges mit der versicherten Tätigkeit selbst dann nicht unter Versicherungsschutz steht, wenn er zum Ort der Tätigkeit hin- oder wegführt. Es ist daher auch der Rückweg von einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsstätte ebenso wenig wie der Hinweg geschützt, weil es bei derartigen Wegen am Zusammenhang mit dem Betrieb fehlt und beide Wege als Einheit zu betrachten sind. Erst mit der Wiederaufnahme der dienstlichen Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach Rückkehr an seinen Arbeitsplatz lebt der Versicherungsschutz wieder auf. OGH 20.03.2001, 10 Ob S 50/01b.

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