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Versäumung der Antragsfrist für Insolvenz-Ausfallgeld nach konkludenter Auflösung des Dienstverhältnisses

ARD 5255/5/2001 Heft 5255 v. 16.10.2001

(§ 6 Abs 1 IESG, § 863 ABGB, § 39 AngG) Wurde das Dienstverhältnis einer Arbeitnehmerin während ihres Karenzurlaubs rechtswirksam wegen Betriebseinstellung beendet, können ihre Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis gegenüber dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds nach Ablauf der 6-monatigen Antragsfrist selbst dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie das Dienstzeugnis nicht als Auflösung des Dienstverhältnisses aufgefasst hat.

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