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§ 252 Abs 1 Z 5 ASVG

ARD 5243/45/2001 Heft 5243 v. 4.9.2001

(§ 252 Abs 1 Z 5 ASVG) Ist das Enkelkind des Ehepartners eines Versicherten mit diesem nicht verwandt iSd § 40 ABGB, ist es kein Enkel iSd § 252 Abs 1 Z 5 ASVG. Da die Aufzählung des § 252 Abs 1 ASVG taxativ ist, liegt bei „Stiefenkelkindern“ keine Kindeseigenschaft vor. LG Salzburg 26.05.1999, 18 Cgs 42/99. (ZAS Jud. 2/2001)

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