(§ 240, § 261 ASVG idF BGBl 1996/201) Wird eine Versicherte durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten begünstigt, stehen der Anrechnung auch dann keine verfassungswidrigen Bedenken entgegen, wenn sich durch die Anrechnung eine Verminderung der Gesamtbemessungsgrundlage ergibt und sich die Begünstigung lediglich aus höheren Steigerungsbeträgen ergibt.
OGH 24.10.2000, 10 Ob S 146/00v