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§ 18 Abs 6 lit d HbG

ARD 5226/42/2001 Heft 5226 v. 3.7.2001

( § 18 Abs 6 lit d HbG ) Von einer Auflassung des Hausbesorgerpostens kann dann nicht ausgegangen werden, wenn der einzige Mieter im Hause die Arbeiten zwar selbst macht, sie aber nicht unentgeltlich verrichtet. ASG Wien 23.11.1999, 4 Cga 141/99d, rk.

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