( § 63 Abs 1, § 70 Abs 4 BWG ) Die Zulässigkeit der Bestellung von Bankprüfern kann bei rechtlichem Interesse des geprüften Kreditinstitutes auch durch Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides geprüft werden.
VwGH 18.09.2000, 2000/17/0011
( § 63 Abs 1, § 70 Abs 4 BWG ) Die Zulässigkeit der Bestellung von Bankprüfern kann bei rechtlichem Interesse des geprüften Kreditinstitutes auch durch Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides geprüft werden.
VwGH 18.09.2000, 2000/17/0011