( § 4 Abs 4 Z 5 lit e EStG, § 41 BAO ) Unterhält ein Verein, der sich im Interesse der Allgemeinheit und der Volksgesundheit mit Forschungsprojekten zur Lösung von Umweltproblemen, wie Boden-, Luft- und Wasserreinhaltung, Lärmbekämpfung, Landschaftspflege und Raumplanung, befasst, einen von den Vereinsstatuten nicht gedeckten Jagdbetrieb, kann ihm keine Spendenbegünstigung zukommen.
VwGH 30.01.2001, 95/14/0135