( § 8 Abs 3, § 114 Abs 3 EStG) Der Firmenwert eines noch vor dem 31. 12. 1988 erworbenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes kann nicht gleichmäßig verteilt auf 15 Jahre abgesetzt werden. VwGH 16.12.1999, 95/15/0007. (Beschwerde abgewiesen)
( § 8 Abs 3, § 114 Abs 3 EStG) Der Firmenwert eines noch vor dem 31. 12. 1988 erworbenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes kann nicht gleichmäßig verteilt auf 15 Jahre abgesetzt werden. VwGH 16.12.1999, 95/15/0007. (Beschwerde abgewiesen)