vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 2 ASVG, § 2 Abs 1 GSVG

ARD 5221/12/2001 Heft 5221 v. 13.6.2001

( § 4 Abs 2 ASVG, § 2 Abs 1 GSVG ) Handelsvertreter ist, wer von einem anderen (Unternehmer) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbemäßig ausübt. Dies ist zwar notwendig für die Qualifikation als gewerberechtlicher Geschäftsführer, schließt die Führung eines Betriebes als Geschäftsführer jedoch nicht mit ein, so dass sich die Tätigkeitsbereiche nicht decken. Eine Subsidiarität des § 4 Abs 4 ASVG gegenüber der Pflichtversicherung aus dem GSVG kann demnach nicht angenommen werden. BMAGS 29.04.1999, 120.532/3-7/98. (ZAS Jud. 2/2001)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte