( § 4 Abs 2 ASVG ) Das Vorliegen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ist vom Zustandekommen eines gültigen Vertrages oder eines wirksamen Verpflichtungsaktes unabhängig. Auch der bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Grundlage in Betracht kommende, in Analogie zu § 1152 ABGB abgeleitete bereicherungsrechtliche Nutzenausgleich ist Entgelt. BMAGS 20.04.1999, 120.735-7/98. (ZAS Jud. 2/2001)