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§ 4 Abs 2 ASVG

ARD 5221/10/2001 Heft 5221 v. 13.6.2001

( § 4 Abs 2 ASVG ) Das Vorliegen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses ist vom Zustandekommen eines gültigen Vertrages oder eines wirksamen Verpflichtungsaktes unabhängig. Auch der bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Grundlage in Betracht kommende, in Analogie zu § 1152 ABGB abgeleitete bereicherungsrechtliche Nutzenausgleich ist Entgelt. BMAGS 20.04.1999, 120.735-7/98. (ZAS Jud. 2/2001)

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