( § 4c AuslBG, Art 7 ARB 1/80 ) Der im Ruhestand befindliche Vater eines türkischen Staatsbürgers kann als Bezugsperson iSd Art 7 Satz 1 AssoziationsratsbeschlussNr 1/80 (ARB 1/80) nicht mehr mit Erfolg herangezogen werden (vgl. VwGH 7. 4. 1999, 97/09/0235, ARD 5076/21/99; VwGH 26. 5. 1999, 97/09/0179, ARD 5068/16/99), da der Familienangehörige dem regulären Arbeitsmarkt angehören muss. VwGH 18.10.2000, 98/09/0012. (Bescheid aufgehoben)