( § 16 Abs 1, § 19 EStG, § 1438 ABGB ) Bestehen für den Erwerber eines Mietobjektes bei einer Bank neben einem Kontokorrentkonto für die Einnahmen aus dem Mietobjekt auch Kreditkonten zur Abdeckung der Verbindlichkeiten aus dem Kauf des Mietobjektes, auf denen aber keine Zinsen oder Kapitalrückzahlungen geleistet wurden, kann ohne Aufrechnungserklärung nicht von einem Abfluss von Zinsen und damit von abzugsfähigen Werbungskosten ausgegangen werden.