( § 1014 ABGB, Art XVI KV-Handelsangestellte ) Auf Reisende, die ihre Tätigkeit üblicherweise außerhalb des Dienstortes entfalten, ist die Reisekostenregelung (Taggeldanspruch) nach dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten nicht anzuwenden.
OGH 14.03.2001, 9 Ob A 310/00d