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§ 28 Abs 1 AuslBG

ARD 5217/11/2001 Heft 5217 v. 23.5.2001

( § 28 Abs 1 AuslBG ) War ein Ausländer durch rechtzeitige Antragstellung auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung weiterhin aufenthaltsberechtigt, war er jedoch durch den Verlust seines Reisepasses noch nicht im Besitz der - für die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung an den Arbeitgeber notwendigen - Urkunde, begründet die schon begonnene, bewilligungslose Beschäftigung in Hinblick auf die bereits von den Behörden in Aussicht gestellte - wenn auch noch nicht erteilte - Beschäftigungsbewilligung und die Anmeldung des Ausländers zur Sozialversicherung keine Gefahr schwerer volkswirtschaftlicher Schäden (vor allem durch den Entfall von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zu den Systemen der sozialen Sicherheit) oder einer Wettbewerbsverzerrung. Eine Bestrafung des Arbeitgebers aus generalpräventiven Gründen ist somit rechtswidrig. VwGH 21.10. 1998, 96/09/0163. (Bescheid aufgehoben)

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