( § 2 Abs 4, § 28 AuslBG ) Ein Generalunternehmer kann nicht allein deswegen wegen verbotener Ausländerbeschäftigung bestraft werden, weil die die Arbeitsleistungen erbringenden Personengesellschafter des Subunternehmens Ausländer sind.
VwGH 03.07.2000, 99/09/0025