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Unterschiedlicher Mehrwertsteuersatz für erstattungsfähige Arzneimittel

ARD 5216/32/2001 Heft 5216 v. 18.5.2001

( Art 12, Art 28 6. MwSt-RL ) Die Einführung und Beibehaltung einer Mehrwertsteuerregelung in Frankreich, nach der die im Rahmen der sozialen Sicherheit erstattungsfähigen Arzneimittel zum Steuersatz von 2,1% besteuert werden, während die übrigen Arzneimittel zum ermäßigten Steuersatz von 5,5% besteuert werden, verstößt nicht gegen die Verpflichtungen aus Art 12 6. MwSt-RL.

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