(§ 27 Z 1 AngG) Wird ein EDV-Techniker vom Geschäftsführer ersucht, eine bestimmte, im EDV-System des Unternehmens abgespeicherte Computerdatei zu überprüfen, liegt keine Vertrauensunwürdigkeit vor, wenn er im Rahmen einer Außendiensttätigkeit bei einem Kunden eine kurze Pause dazu nützt, sich von einem Computer des Kunden in das EDV-System seines Arbeitgebers einzuloggen (einzuwählen) und sich die betreffende Datei per E-Mail zukommen zu lassen, um sie sich anzusehen.