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§ 27 Z 1 AngG

ARD 5216/13/2001 Heft 5216 v. 18.5.2001

(§ 27 Z 1 AngG) Kommen im Betrieb eines Arbeitgebers immer wieder Privatbestellungen vor, bei denen im Rahmen einer Rundfrage unter den Mitarbeitern und dem Geschäftsführer erhoben wird, wer etwas bestellen möchte, stellt die einmalige Bestellung von Waren im Namen der Firma des Arbeitgebers, jedoch auf eigene Rechnung, ohne dass der Geschäftsführer darüber informiert wurde, kein Verhalten dar, durch das die objektiven dienstlichen Belange des Arbeitgebers unmittelbar beeinträchtigt sind. Hat der bestellende Arbeitnehmer die einlangende Rechnung nicht der Buchhaltung zugeführt, sondern selbst bezahlt, fehlt es auch aus diesem Grund am Verschulden, so dass es für eine Vertrauensunwürdigkeit bereits an der Tatbestandsmäßigkeit iSd § 27 Z 1 AngG mangelt. ASG Wien 09.01.2001, 3 Cga 258/99b, Berufung erhoben.

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