(§ 10 Vlbg. SHG, § 140 ABGB) Die Eltern eines drogensüchtigen Kindes haben auch dann für die für ihr Kind aufgewendeten Sozialhilfekosten (teilweise) Ersatz zu leisten, wenn dem Kind an seiner Drogensucht und der dadurch bewirkten Erwerbsunfähigkeit ein Verschulden angelastet werden kann.
VwGH 04.10.2000, 99/11/0317