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§ 29 AngG

ARD 5203/11/2001 Heft 5203 v. 27.3.2001

( § 29 AngG ) Wird ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt entlassen, ist bei Ermittlung der Kündigungsentschädigung der erst während der fiktiven Kündigungsfrist (aber nach Beendigung des Dienstverhältnisses) entstandende Urlaubsanspruch gleichermaßen zu berücksichtigen. LG Wr. Neustadt 17.05.1999, 6 Cga 149/98k. (Slg. 11.870)

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