( § 27, § 16 Abs 1 EStG, § 2 Abs 2 LiebhabereiVO ) Gründen Steuerpflichtige eine Aktiengesellschaft, wobei die für die Aufbringung des Grundkapitals benötigten Mittel fremdfinanziert wurden, um mittels dieser Aktiengesellschaft als Treuhänder ein Aktienpaket an einer Spezialbank für Wertpapiere zu erwerben, muss sich die Finanzbehörde bei Prüfung der Frage, ob bei Aufnahme einer solchen Betätigung innerhalb der ersten 3 Wirtschaftsjahre die Einkunftsquellenvermutung unwiderlegbar ist und Zinsaufwendungen, die innerhalb des 3-jährigen Anlaufzeitraumes angefallen sind, als Werbungskosten absetzbar sind, damit auseinander setzen, ob es sich bei der gegenständlichen Tätigkeit um eine Einkunftsquelle oder um Liebhaberei im Sinne der Liebhabereiverordnung handelt, und ihre Entscheidung entsprechend begründen.