( § 25, § 16 Abs 1 lit k AlVG, § 11 Abs 1 ASVG ) Dauern die Entgeltzahlungen des Arbeitgebers nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter an, kann, sofern das Dienstverhältnis tatsächlich beendet wurde, gewährtes Arbeitslosengeld auch dann nicht rückgefordert werden, wenn es sich um eine Kündigungsentschädigung gehandelt hat.
VwGH 15.11.2000, 96/08/0106