( § 2 Abs 2 und Abs 4 AuslBG ) Erbringt ein Ausländer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Arbeitsleistungen für die Gesellschaft als Bauhilfsarbeiter, ist dies eine Tätigkeit, die typischerweise den Inhalt eines Dienstverhältnisses oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet und für die daher eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich ist. VwGH 03.07.2000, 99/09/0057. (Beschwerde abgewiesen)