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§ 294 Abs 3 ASVG

ARD 5199/35/2001 Heft 5199 v. 13.3.2001

( § 294 Abs 3 ASVG ) Der Begriff der offenbaren Aussichtslosigkeit der Einbringung einer Unterhaltsleistung ist dem Verfahrenshilferecht entnommen; offenbar aussichtslos ist gemäß § 63 Abs 1 ZPO eine Rechtsverfolgung nur dann, wenn diese schon ohne nähere Prüfung der Angriffs- und Verteidigungsmittel als erfolglos erkannt werden kann. ASG Wien 17.02.1999, 3 Cgs 36/98, rk. (ZAS Jud. 6/2000)

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