Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und Kündigung in Kleinbetrieben. Artikel von Mag. Dr. Klaus Mayr, Linz. Der Autor meint in diesem Artikel, dass benachteiligte Arbeitnehmer zwar mangels direkter Wirkung der Richtlinie 76/207/EWG zwischen Privaten keine Anfechtung der Kündigung vornehmen, jedoch einen Staatshaftungsanspruch gegenüber der Republik Österreich geltend machen können. (RdW 2001/26, Heft 1)