( § 203, § 205 ASVG ) Aus den Bestimmungen über die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von Behinderten als Voraussetzung für die Zuordnung zum begünstigten Personenkreis nach dem BEinstG kann für die Ermittlung der MdE als Voraussetzung für die Beurteilung eines Rentenanspruches aus der gesetzlichen Unfallversicherung nichts abgeleitet werden. OGH 27.06.2000, 10 Ob S 15/00d .