BMF 25.08.2000
Es bestehen keine Bedenken, wenn das Finanzamt einen Versorgungsbetriebeverbund iSd § 2 Abs 4 KStG 1988 auch dann als gegeben anerkennt, wenn die Betriebe nicht unmittelbar von der der Körperschaft des öffentlichen Rechts gehörenden Kapitalgesellschaft, sondern mittelbar über von dieser Kapitalgesellschaft gehaltenen 100%igen Kommanditanteilen geführt werden.