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Berücksichtigung der Mehrarbeitsentgeltansprüche von Teilzeitbeschäftigten bei der Betriebspension

ARD 5199/2/2001 Heft 5199 v. 13.3.2001

( § 19d Abs 4 AZG ) Mehrarbeit eines Teilzeitbeschäftigten ist bei der Bemessung der Betriebspension ebenso zu berücksichtigen wie bei Prämien.

ASG Wien 23.10.2000, 20 Cga 88/00g, rk.

Berechnung der Sonderzahlungen von Teilzeitbeschäftigten

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