( § 19d Abs 2 AZG, § 879 ABGB ) Ein Dienstvertrag, der dem Arbeitgeber das Recht gibt, die Arbeitsleistung ohne Minimalverpflichtung je nach Arbeitsanfall abzufordern, ist nicht sittenwidrig, wenn die besonderen Interessen des Arbeitnehmers nach den Umständen des Einzelfalles diese Vereinbarung rechtfertigen.
ASG Wien 13.12.2000, 6 Cga 73/00y, Berufung erhoben