( § 4 Abs 1 BPGG, § 1 Abs 1 OÖ EinstV, § 146 ABGB ) Da ein Anspruch auf Berücksichtigung therapeutischer Maßnahmen bei der Beurteilung des Pflegebedarfes aus dem geltenden Recht nicht abgeleitet werden kann, vermag auch „Körperkontaktaufwand“ nicht die für eine bestimmte Pflegegeldstufe erforderliche Stundenzahl anzuheben.
OGH 05.09.2000, 10 Ob S 216/00p