( § 49 Abs 1 AlVG ) Von einem die Rechtsunwirksamkeit der in § 49 Abs 1 erster Satz AlVG normierten Verpflichtung zu monatlich einmal vorzunehmenden Kontrollmeldungen nach sich ziehenden „Rechtsmissbrauch“ kann auch dann nicht die Rede sein, wenn die regionale Geschäftsstelle des AMS von der im Gesetz eröffneten Möglichkeit, die Einhaltung der Kontrollmeldungen gänzlich nachzusehen, bei einem 55-jährigen herzkranken Arbeitslosen mit Kreislaufschwäche keinen Gebrauch gemacht hat. VwGH 03.05.2000, 99/03/0354. (Beschwerde abgewiesen)