( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Literaturaufwendungen von Schriftstellern und Regisseuren sind auch dann nicht abzugsfähig, wenn diese ihre Ideen für ihre „Autorentätigkeit“ daraus beziehen.
VwGH 23.11.2000, 95/15/0203
Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden.