( § 146 ZPO ) Das dreimalige Übersehen eines von der Kanzleileiterin unrichtig eingetragenen Fristvormerks für die Rechtsmittelfrist einer Arbeitsrechtssache schließt eine Wiedereinsetzung aus.
OLG Wien 17.05.2000, 7 Ra 136/00x
( § 146 ZPO ) Das dreimalige Übersehen eines von der Kanzleileiterin unrichtig eingetragenen Fristvormerks für die Rechtsmittelfrist einer Arbeitsrechtssache schließt eine Wiedereinsetzung aus.
OLG Wien 17.05.2000, 7 Ra 136/00x