( § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG, § 17 Abs 1 BewG ) Bei Gewährung eines zinsenlosen Darlehens an einen Angehörigen ist die Annahme eines Bereicherungswillens gerechtfertigt, weil die Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Dritten üblicherweise kein Anlass besteht (vgl. VwGH 31. 3. 1999, 98/16/0358, ARD 5069/8/99). Damit ist aber auch Schenkungssteuer von jährlich mit 5,5% anzurechnenden Zinsen zu entrichten. VwGH 09.11.2000, 99/16/0482. (Beschwerde abgewiesen)