( § 1 Abs 1 Z 1, § 3 Abs 1, § 21 UStG ) Bei einer „Gutschrift“ für die Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch einen insolventen Käufer an den Kreditgeber des Käufers (Bank) steht für den Fall, dass die Geltendmachung der Bank mit der Herausgabe nicht (anteilig) erlischt, so dass die Ware erst auf Rechnung des insolventen Käufers verwendet werden muss, die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für die Lieferung (Herausgabe der Ware) noch nicht fest, so dass hiefür auch noch keine Umsatzsteuervorauszahlungen zu leisten sind.