( § 3a Abs 1 IESG, RL 80/987/EWG ) Ein Arbeitnehmer verliert durch Unterlassung der Klagsführung auf sein fälliges Arbeitsentgelt durch mehr als 6 Monate auch dann seinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn zwischen Konkursantrag und Eröffnung des Konkursverfahrens ein atypisch langer Zeitraum liegt.
OGH 13.04.2000, 8 Ob S 86/00f