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Verlust des Insolvenz-Ausfallgeldes durch Unterlassung der Klagsführung

ARD 5189/43/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

( § 3a Abs 1 IESG, RL 80/987/EWG ) Ein Arbeitnehmer verliert durch Unterlassung der Klagsführung auf sein fälliges Arbeitsentgelt durch mehr als 6 Monate auch dann seinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn zwischen Konkursantrag und Eröffnung des Konkursverfahrens ein atypisch langer Zeitraum liegt.

OGH 13.04.2000, 8 Ob S 86/00f

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