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§ 1 Abs 1 IESG, RL 80/987/EWG

ARD 5189/41/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

( § 1 Abs 1 IESG, RL 80/987/EWG ) Haben Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber zahlungsunfähig geworden ist, ihre Tätigkeit in einem Mitgliedstaat in einer Zweigniederlassung einer Gesellschaft ausgeübt, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet wurde, in dem sie ihren Sitz hat und in dem das Insolvenzverfahren über sie eröffnet wurde, ist die nach Art 3 RL 80/987/EWG des Rates v. 20. 10. 1980 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers] für die Befriedigung der Ansprüche dieser Arbeitnehmer zuständige Garantieeinrichtung die Einrichtung des Staates, in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ausgeübt haben. EuGH 16.12.1999, Rs. C-198/98 , Fall Everson u. Barrass.

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