vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 ZustG

ARD 5186/51/2001 Heft 5186 v. 26.1.2001

( § 4 ZustG ) Wird unter einer Anschrift, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist und an der sich auch keine Betriebsstätte als räumliche Einheit, in der der Empfänger seinen Betrieb führt, befindet, lediglich die Lohnverrechnung bzw. Buchhaltung durchgeführt, während die Organe des Empfängers eines Zahlungsbefehles am Firmensitz tätig werden, kann an dieser Adresse nicht durch Hinterlegung wirksam zugestellt werden. OLG Wien 17.10.2000, 9 Ra 205/00h.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte