( § 255 Abs 3 ASVG ) Auch bei der Beurteilung der Invalidität von ungelernten Arbeitern ist es ohne Bedeutung, ob der Versicherte aufgrund der konkreten Arbeitsmarktsituation im Verweisungsberuf einen Dienstposten finden wird. Die Wortfolge „... die auf dem Arbeitsmarkt noch bewertet wird ...“ muss dahin ausgelegt werden, dass es nur darauf ankommt, ob eine hinreichende Zahl von Verweisungstätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist, nicht aber darauf, ob in diesem auch Arbeitsplätze frei sind. OGH 21.03.2000, 10 Ob S 48/00g .