( KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe ) Ab 1. 2. 2001 gebührt den Teilzeitbeschäftigten im Gastgewerbe für die ersten 4 Stunden pro Arbeitstag ein Stundenlohn von mindestens S 79,- brutto. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bediener, Abwäscher, Wäscher, Bügler und Näher. (WK Vorarlberg, Die Wirtschaft v. 19. 1. 2001).