(§ 10, § 14 AngG) Die außerordentliche Revision gegen das Urteil des OLG Wien 19. 1. 2000, 7 Ra 360/99h, ARD 5140/13/2000, betreffend Fälligkeit einer Provision, die für einen dem Arbeitnehmer unmittelbar zuordenbaren Umsatz vereinbart wurde, nach Beendigung des Dienstverhältnisses, wurde zurückgewiesen. OGH 04.10.2000, 9 Ob A 205/00p .