vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 107 Abs 2 lit b ASVG

ARD 5185/21/2001 Heft 5185 v. 23.1.2001

( § 107 Abs 2 lit b ASVG ) Bei der Verjährung des Rückforderungsrechtes zu Unrecht erbrachter Leistungen verjähren nicht die einzelnen Leistungen, sondern das Rückforderungsrecht in seiner Gesamtheit. Dass der Verjährungsbeginn darauf abzustellen wäre, wann der Versicherungsträger von seinem Rückforderungsrecht erstmalig erfahren hätte, ist dem ASVG nicht zu entnehmen. LG St. Pölten 11.01.1999, 6 Cgs 91/98. (ZAS Jud. 4/2000)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte