( § 255 Abs 1 ASVG ) Der Wechsel eines qualifizierten Facharbeiters in eine Angestelltenposition führt zu keinem Verlust des Berufsschutzes, wenn eine entsprechende Nahebeziehung des erlernten und ausgeübten Berufes (hier: Maurer ) zu dem Verweisungsberuf (hier: Fachmarktberater oder -verkäufer) besteht. Das weitgehende Fehlen einer handwerklichen Tätigkeit im Verweisungsberuf ist kein Verweisungshindernis. OGH 27.06.2000, 10 Ob S 158/00h .