( § 23 Z 1 EStG ) Einkünfte eines beruflich mit Grundstücksgeschäften befassten Abgabepflichtigen aus der Abtretung von befristeten Optionsrechten auf den Erwerb von Grundstücken, die innerhalb eines Zeitraumes von 3,5 Jahren erworben und abgetreten wurden, sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
VwGH 26.07.2000, 95/14/0161