( RL 88/361/EWG ) Ein Mitgliedstaat darf die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt wurden, nicht von der Voraussetzung abhängig machen, dass die dividendenzahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat.
EuGH 06.06.2000, Rs. C-35/98 , Fall Verkooijen