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§ 255 Abs 3 ASVG

ARD 5183/14/2001 Heft 5183 v. 16.1.2001

( § 255 Abs 3 ASVG ) Die Voraussetzungen für die Gewährung einer Invaliditätspension an einen Versicherten, der innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist, sind nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen, so dass das Verweisungsfeld mit dem gesamten Arbeitsmarkt gleichzusetzen ist.

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