( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein als Vertragsangestellter beschäftigter Stationsleiter einer Liftanlage, der auch mit Maurerarbeiten beschäftigt war, genießt nur dann Berufsschutz, wenn er überwiegend im erlernten Beruf als Maurer tätig wurde.
OGH 14. 12.1999, 10 Ob S 261/99a