BMF 28.07.2000
( § 1 WerbeAbgG 2000 ) Im Erlass zum Werbeabgabegesetz 2000, ARD 5130/32/2000, sind Werbeleistungen im Bereich des Sports nicht gesondert geregelt. Der Erlass ist daher auch für die Sportsponsoren anzuwenden.
BMF 28.07.2000
( § 1 WerbeAbgG 2000 ) Im Erlass zum Werbeabgabegesetz 2000, ARD 5130/32/2000, sind Werbeleistungen im Bereich des Sports nicht gesondert geregelt. Der Erlass ist daher auch für die Sportsponsoren anzuwenden.