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§ 253d idF vor BGBl I 2000/43, § 254 ASVG

ARD 5181/42/2001 Heft 5181 v. 9.1.2001

( § 253d idF vor BGBl I 2000/43, § 254 ASVG ) Die Entscheidung des Versicherungsträgers über einen Antrag auf Invaliditätspension kann nach ständiger Rechtsprechung des OGH keine Grundlage für die Führung eines gerichtlichen Verfahrens über ein Begehren auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension bilden, weil es sich dabei um einen anderen Versicherungsfall handelt.

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