( § 253d idF vor BGBl I 2000/43, § 254 ASVG ) Die Entscheidung des Versicherungsträgers über einen Antrag auf Invaliditätspension kann nach ständiger Rechtsprechung des OGH keine Grundlage für die Führung eines gerichtlichen Verfahrens über ein Begehren auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension bilden, weil es sich dabei um einen anderen Versicherungsfall handelt.